Sicherstellungserlass

  • Der Sicherstellungserlass des Unterrichtsministeriums ergeht meist im Februar an die Bildungsdirektion. Er besteht zumeist aus folgenden Abschnitten:
    • Erstellung der provisorischen Schulorganisation und Lehrfächerverteilung
    • Übermittlung der für die Ausschreibung erforderlichen Daten
    • Formular zur Bekanntgabe der auszuschreibenden Stunden
    • Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
    • Versetzungen
    • Besetzungen durch Aufnahme von Vertragslehrern
    • Verträge nach Art. X VBG
    • Sonderverträge
  • Er enthält auch immer den Hinweis darauf, dass gem. § 9 Abs. 2 PVG dem DA jedenfalls eine Frist von zwei Wochen zur Stellungnahme zur provisorischen Lehrfächerverteilung einzuräumen ist.
  • Auf Grundlage dieses Erlasses ergeht dann von den Bildungsdirektionen ein „Sicherstellungserlass" oder „Organisationserlass" an die Direktionen mit der Aufforderung, provisorische Lehrfächerverteilungen zu erarbeiten und Anträge auf Stellenausschreibungen zu stellen. 
  • Die Masse der Ausschreibungen an freien Stellen für das nächste Schuljahr erfolgt in der Wiener Zeitung Ende April / Anfang Mai.

(Letzte Aktualisierung: November 2025) 

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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