Nebenleistungen (Adm., Bibl., EDV-Kustos)

Rechtsgrundlage: § 9 BLVG; Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer (Nebenleistungsverordnung)

Siehe "Vergütung für Kustodiate und Nebenleistungen" und "Klassenvorstand", 

  • Bestimmte Nebenleistungen werde in die Lehrverpflichtung eingerechnet. Dazu zählen im AHS-Bereich unter anderem folgende Nebenleistungen:
    • Administrator: 0,5 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe III pro Klasse (siehe „Administrator")
    • Schulbibliothek: je nach Schülerzahl und Bibliotheksgröße sechs bis neun Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II (siehe „Schulbibliothekare")
    • EDV-Kustodiat: in erster Linie abhängig von der Schülerzahl (siehe „Kustodiate")
    • Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung (siehe "Schulveranstaltungen")

(Letzte Aktualisierung: November 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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