Jahresplanung

Rechtsgrundlage: Lehrplan der AHS-Unterstufe, allgemeiner Teil (BGBl. II Nr. 1/2023 vom 02.01.2023)

Um die von allen Lehrern in SchUG 17/1 geforderte Unterrichtsarbeit leisten zu können, muss der Lehrer seinen Unterricht entsprechend vorbereiten.

Die Form der Jahresplanung ist nicht reglementiert; die Planung ist auf Verlangen eines Vorgesetzten vorzuweisen.

(Letzte Aktualisierung: Oktober 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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