Anstellungserfordernisse

  • Gemäß § 3 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) dürfen als Vertragsbedienstete nur Personen aufgenommen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österr. Arbeitsmarkt,
    • die volle rechtliche Handlungsfähigkeit (z.B. nicht für besachwaltete Personen) und
    • die persönliche und fachliche Eignung als Lehrer sowie die Erfüllung der besonderen Anstellungserfordernisse (siehe unten). Zur fachlichen Eignung gehört insbesondere auch die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
  • Wenn geeignete BewerberInnen, die alle Voraussetzungen erfüllen, nicht zur Verfügung stehen, kann vom Erfordernis der Staatsbürgerschaft in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden.
  • Die besonderen Anstellungserfordernisse umfassen gemäß § 90d VBG iVm § 202 BDG:
    • die gesetzlich vorgesehene Ausbildung (siehe unten),
    • für LehrerInnen, die an zweisprachigen Schulen oder an Schulen mit einer anderen Unterrichtssprache als deutsch tatsächlich in der anderen Unterrichtssprache unterrichten müssen: der Nachweis der Befähigung zur Erteilung des Unterrichts auch in der betreffenden Sprache,
    • für LehrerInnen für Religion: die Befähigung und Ermächtigung durch die jeweilige Kirche oder Religionsgemeinschaft für die Erteilung des Religionsunterrichts.

(Letzte Aktualisierung: November 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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