Recht von A bis Z

Jahresplanung

Rechtsgrundlage: Lehrplan der AHS-Unterstufe, allgemeiner Teil (BGBl. II Nr. 133/2000 vom 11. Mai 2000)

Um die von allen Lehrern in SchUG 17/1 geforderte Unterrichtsarbeit leisten zu können, muss der Lehrer seinen Unterricht entsprechend vorbereiten.

Die Form der Jahresplanung ist nicht reglementiert; die Planung ist auf Verlangen eines Vorgesetzten vorzuweisen.

Siehe "Jahresplanung für einzelne Fächer" (ÖPU-Niederösterreich)

(Letzte Aktualisierung Dezember 2019)