Jahresplanung
Rechtsgrundlage: Lehrplan der AHS-Unterstufe, allgemeiner Teil (BGBl. II Nr. 133/2000 vom 11. Mai 2000)
Um die von allen Lehrern in SchUG 17/1 geforderte Unterrichtsarbeit leisten zu können, muss der Lehrer seinen Unterricht entsprechend vorbereiten.
Die Form der Jahresplanung ist nicht reglementiert; die Planung ist auf Verlangen eines Vorgesetzten vorzuweisen.
Siehe "Jahresplanung für einzelne Fächer" (ÖPU-Niederösterreich)
(Letzte Aktualisierung Dezember 2019)