Feststellung der Mitarbeit
Rechtsgrundlage: SchUG 18; LBVO 4
- Die Beurteilung der Leistungen der Schüler in den einzelnen Unterrichtsgegenständen hat der Lehrer durch Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sowie durch besondere in die Unterrichtsarbeit eingeordnete mündliche, schriftliche und praktische oder nach anderen Arbeitsformen ausgerichtete Leistungsfeststellungen zu gewinnen. Maßstab für die Leistungsbeurteilung sind die Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unterrichtes.
- Die Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht ist eine der wichtigsten Formen der Leistungsfeststellung. Sie ist jederzeit möglich und angebracht.
- Die Feststellung der Mitarbeit des Schülers im Unterricht umfasst den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit in den einzelnen Unterrichtsgegenständen und erfasst
- in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen,
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen,
- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe,
- Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten
- Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden.
- Bei der Mitarbeit sind Leistungen zu berücksichtigen, die der Schüler in Alleinarbeit erbringt und Leistungen des Schülers in der Gruppen- und Partnerarbeit.
- Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind nicht gesondert zu benoten.
- Aufzeichnungen über diese Leistungen sind so oft und so eingehend vorzunehmen, wie dies für die Leistungsbeurteilung erforderlich ist.
- Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sind nicht gesondert zu benoten. Das heißt, dass die Mitarbeit erst in der Gesamtbeurteilung als Note ausdrückbar wird, nicht aber in den einzelnen (in der Regel sehr zahlreichen) Feststellungen der einzelnen Komponenten der Mitarbeit. So sind auch etwa einzelne Hausübungen nicht mit Noten zu beurteilen, wohl aber stellen die Hausübungen einen wichtigen Bestandteil der Feststellung der Mitarbeit des Schülers dar.
Siehe auch „Leistungsbeurteilung“!
(Letzte Aktualisierung: Dezember 2019)