Anstellungserfordernisse
- Gemäß § 3 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) dürfen als Vertragsbedienstete nur Personen aufgenommen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österr. Arbeitsmarkt,
- die volle rechtliche Handlungsfähigkeit (z.B. nicht für besachwaltete Personen) und
- die persönliche und fachliche Eignung als LehrerIn sowie die Erfüllung der besonderen Anstellungserfordernisse (siehe unten). Zur fachlichen Eignung gehört insbesondere auch die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
- Wenn geeignete BewerberInnen, die alle Voraussetzungen erfüllen, nicht zur Verfügung stehen, kann vom Erfordernis der Staatsbürgerschaft in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden.
- Die besonderen Anstellungserfordernisse umfassen gemäß § 90d VBG iVm § 202 BDG:
- die gesetzlich vorgesehene Ausbildung (siehe unten),
- für LehrerInnen, die an zweisprachigen Schulen oder an Schulen mit einer anderen Unterrichtssprache als deutsch tatsächlich in der anderen Unterrichtssprache unterrichten müssen: der Nachweis der Befähigung zur Erteilung des Unterrichts auch in der betreffenden Sprache,
- für LehrerInnen für Religion: die Befähigung und Ermächtigung durch die jeweilige Kirche oder Religionsgemeinschaft für die Erteilung des Religionsunterrichts.
Zuletzt aktualisiert September 2019