Recht von A bis Z

Abgeltung für administrative Aufgaben - Administrativbelohnung

Rechtsgrundlage: RS BMB 46/01

Für administrative Aufgaben der Schule wird eine Administrativbelohnung an folgende Anzahl von Personen pro Schule vergeben:

  • Bis 11 Klassen an eine, von 12 bis 21 Klassen an zwei, ab 22 Klassen an drei Personen
  • Höhe: jeweils 12,86% der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe 10 der betreffenden Verwendungsgruppe, zweimal jährlich (September und Juni). Für Vertragslehrer kommen die Werte der ihrer Entlohnungsgruppe entsprechenden Verwendungsgruppe zur Anwendung.

Ab 1.1.2022 sind das

2x jährlich in EUR
L PH / l ph 573,61
L 1 / l1 510,85
L 2a2 / l2a2 446,32
L 2a1 / l2a1 405,77
L 2b1 / l2b1 345,07
L 3 / l3 295,14

Siehe auch: "Belohnung"

(Zuletzt aktualisiert: August 2022)