Abgeltung der Betreuung einer vorwissenschaftlichen Arbeit
- Der Lehrperson gebührt für die kontinuierliche Betreuung der vorwissenschaftlichen Arbeit im Verlauf der letzten Schulstufe je betreuter Arbeit eine Abgeltung in Höhe von 9,82 von Hundert des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 Gehaltsgesetz. Dabei ist der Gehaltsansatz für September des Jahres zugrunde zu legen, in dem das Schuljahr beginnt, in dessen Verlauf die Betreuung stattfindet.
- Im Schuljahr 2021/22 beträgt die Abgeltung € 268,3.
(Zuletzt aktualisiert: August 2021)