Informationsfeststellungen
Rechtsgrundlage: LBVO §1 Abs.2
- Informationsfeststellungen dienen der Information darüber, auf welchen Teilgebieten die Schüler die Lehrziele erreicht haben und auf welchen Teilgebieten noch ein ergänzender Unterricht notwendig ist. Im Gegensatz zu den verschiedensten Formen der Leistungsfeststellungen dürfen sie nicht zur Beurteilung der Leistungen von Schülern und Schülerinnen herangezogen werden.
(Zuletzt aktualisiert: November 2020)